Öffnung Vereinsgelände ab Montag 22.06.20

Ab Montag, den 22. Juni 2020 kann das Vereinsgelände unter Berücksichtigung des geltenden Schutz- und Hygieneplanes (veröffentlicht auf der Homepage sowie in den Schaukästen ausgehängt) wieder für den Strand- und Badebetrieb geöffnet werden.

Bitte informieren Sie sich vor der Nutzung über die Regelungen des Schutz- und Hygieneplan’s.

Im Besonderen gilt:

  • Nutzung des Geländes ausschließlich für Mitglieder, Gäste sind nicht zulässig
  • Der Mindestabstand von 1.5m ist immer einzuhalten, auch beim Schwimmen
  • Beachten Sie die Regelungen zum Ein- und Ausgang des Geländes
  • Der Ein- und Ausstieg in den See ist nur über die dafür ausgewiesenen Seezugänge gestattet.
  • Der Nichtschwimmerbereich vor der ersten Leine darf nur von Kindern unter 8 Jahren genutzt werden.
  • Bei grippeähnlichen Symptomen ist der Zutritt zum Gelände zu unterlassen
  • Es ist eine maximale Besucherzahl von 300 Personen zulässig, wenn das Gelände bereits voll ist oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, bitte verzichten Sie auf einen Besuch
  • An Wochenende sowie während der Ferien ist eine Eingangskontrolle durchgeführt. An den übrigen Tagen wird stichprobenartig eine Kontrolle stattfinden.

    Wenn Sie im Rahmen der Eingangskontrolle ihren jährlichen Arbeitseinsatz leisten möchten, so wenden Sie sich bitte mit ihren telefonischen Kontaktdaten an: info@wsv1926.de. Wir werden Sie dann kontaktieren.

    Die Einhaltung der Regeln auf dem Vereinsgelände, insbesondere der Hygiene- und Abstandsregeln, liegt primär in der Eigenverantwortung der Mitglieder. Die strikte Einhaltung der Regeln ist deshalb unbedingt erforderlich, weil andernfalls die zuständigen Behörden eine Nutzung für sämtliche Mitglieder wieder einschränken oder sogar ganz untersagen.

    Hier ist auch das verantwortungsvolle Handeln der Mitglieder notwendig.

    Schutz- und Hygieneplan